Aus Koran zitieren

Alicia asked 4 Jahren ago

Hallo,
wie verhält es sich mit Zitaten aus dem Koran? Sind diese urheberrechtlich geschützt und wie sind sie zu kennzeichnen?

Im Beispiel: Damals wusste ich noch nichts vom kanonischen Recht der Katholischen Kirche oder von den klaren Worten aus dem Koran, in dem von allen Religionen die konkretesten Inzestverbote erwähnt sind: „Und heiratet keine Frauen, die eure Väter geheiratet hatten …“ 
 
Vielen Dank im Voraus!

2 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 4 Jahren ago

Das Urheberrecht gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Beantwortet das die Frage?

Tilmann answered 4 Jahren ago

Das Urheberrecht endet, stimmt. Aber der Koran wird immer wieder neu übersetzt und immer wieder neu interpretiert. Je nachdem, woraus man zitiert, kann sehr wohl ein neueres Datum für die entsprechende Textstelle existieren. Pauschal beantworten lässt sich die Frage demnach nicht so einfach.

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