Servus,
ist es grds, erlaubt einen Autorennamen zu verwenden, den es schon gibt?
Ich rede hier von keinem Personennamen und auch nicht von einer geschützten Marke. Beispiel: “Learning Kids Publishing”.
Danke und Grüße
Peter
Das ist grundsätzlich nicht zu beantworten – es hängt davon ab. Marken z.B. entstehen auch durch Benutzung, nicht nur durch Eintragung. Im Einzelfall müsste dann – falls es Probleme gibt – immer ein Gericht entscheiden.
Eine befreundete Markenrechtsanwältin hat mir gesagt, dass es gerade im literarischen Bereich besondere Schutzrechte gibt, die auch dann greifen, wenn keine Markenanmeldung vorgenommen wurde. Sprich: es besteht ein erhöhter Schutz von Autorennamen, Titeln usw.
Wenn du also einen bestehenden Autorennamen verwenden willst, läufst du Gefahr, Post vom Anwalt zu erhalten. Natürlich kannst du dich verteidigen und im Zweifel ein Gericht entscheiden lassen. Meine Anwältin sagt aber, dass die Chancen für die Markenrechtsinhaber*in sehr gut sind. Du gehst somit ein hohes Risiko ein.
Fantastische Grüße,
Jona Sheffield
Moin, ich habe mir ein Pseudonym aufgebaut, jetzt kurz vor veröffentlichung ist da ein anderer mit dem selben Namen. Kann ich dann einfach den Vornamen abkürzen? Also J. statt Johannes und im Impressum steht dann das Pseudonym als Johannes? Listen lassen würde ich es dann halt unter J. oder Jo, das sollte dann kleine Probleme mehr geben oder? Oder sollte ich den anderen einfach mal nett anschreiben?
Fragen ist immer besser. Das Risiko ist natürlich, dass man eine negative Antwort erhält. Einen existierenden Namen würde ich eher nicht verwenden, auch noch mit Middle Initial.
Hallo Matthias, danke für deine Antwort. Meinst Du als AUCH NOCH Möglichkeit Johannes I. …. oder AUCH NICH?