Hallo Matthias,danke für diesen schon sehr aufschlussreichen Artikel. Aber ich bin mir leider bzgl. meines Buches noch sehr unsicher.Ich schreibe gerade ein Buch über ein Amateur-Jazz-Sextetts in den 60er Jahren, deren Mitglied ich war. Wir waren min. 5 Jahre weit über unsere Heimat hinaus bekannt und erfolgreich, wurden auf Plakaten beworben, sind auf mehreren Compilations zu hören, haben internationale Festivals gewonnen, vor Staatsgästen gespielt und es gab ausführliche Berichterstattungen in Presse und Fernsehen über uns. Ich schildere auch Anekdoten über Schwächen und Stärken aller Mitglieder, wie ich sie erlebt habe. Die Erbin eines Mitglieds möchte nun die Veröffentlichung verhindern. Sie untersagt mir den Namen ihres Vaters zu nennen oder jegliche Fotos mit ihm zu zeigen.Frage an Dich: Ist ihr Vater nicht eigentlich damals eine öffentliche Person gewesen und kann ich bereits veröffentlichte Fotos einfach erneut abdrucken? Nützt es, ihren Vater im Buch umzubenennen – obwohl dann trotzdem jeder weiß um wen es sich handelt?Liebe Grüße und herzlichen Dank im voraus.
Was früher mal war, spielt bei der Beurteilung keine Rolle, und wenn jemand erkennbar ist, dann ist er auch untersagbar. Unbedingt einigen. Einfach mal Fall Ezra / Biller googeln …