Wenn man einen an der Realität orientierten Krimi schreibt, darf man dann Namen von Personen, die wie auch immer, mit dem Verbrechen befasst sind bzw. waren verwenden?
Oh, das ist ein schwieriges Gebiet. Selbst bei einem Tatsachenbericht darf man komplette Namen nicht so einfach verwenden – nur wenn es um eine Person öffentlichen Interesses geht und die Berichterstattung ohne Namensnennung eingeschränkt wäre (aber selbst da gibt es zahllose Gerichtsstreits). Bei einem zumindest teilweise fiktiven Krimi ist es noch stärker eingeschränkt.
Habe gestern bei Google meinen realen Namen gegoogled…ab und an mache ich das, um zu sehen, was alles so über mich im Netz zu finden ist.
Dabei bin ich auf einen Roman gestoßen, in dem 2014 mein realer Vor- und Zuname genannt wird. So, wie ich erkennen konnte, war das zwar nur einmal der Fall, aber mein Name steht da, als einer der beiden Hauptprotagonisten in diesem Roman.
Da es meinen Namen in der Kombination von Vor- und Zunamen nur ein einziges Mal gibt, nämlich mich, frage ich mich, ob der Autor, der mir persönlich nicht bekannt ist, einfach so meinen Namen, vermutlich zufällig, benutzen durfte.
Gibt es da Regelungen? Ich bin keine öffentliche Person, sondern habe eben nur einen sehr, sehr seltenen Nachnamen.