Hallo,
wenn ich ein Buch (egal ob Print oder E-Book) über einen Distributor, z.B. die BoD GmbH, veröffentliche (die dieses Buch ja wiederum u.A. bei Amazon in den Handel bringt), dann muss ich keine zusammenfassende Meldung an das BZSt schicken und auch das Reverse-Charge-Verfahren kommt nicht zum Einsatz, da ja nur von einem deutschen Unternehmen Geld an mich fließt, richtig?
Vielen Dank im Voraus!
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