Jetzt hat es mich auch getroffen. Ich habe meine eBooks. Die ich habe für die Einnahmen meiner Amazonebooks die Rechnungsvorlage hier aus der Selfpublisherbibel verwendet und keinen Steuerberater den Hinweis auf das Reverse-Charge verfahren geben. Trotzdem kam jetzt das Finanzamt und bezweifelt, dass das Reverse-Charge hier zutrifft.
Ich solle schriftliche Nachweise liefern, die belegen, dass hier wirklich das Reverse-Charge verfahren zum tragen kommt. Die Rechnungen reichen denen nicht. Ich habe dann die Kindle-Direct Publishing Vertragsbedingungen eingereicht, aber die interessiert das Finanzamt nicht. Mein Steuerberater meint, er könne da nichts machen, da ich außer den Rechnungen nichts in der Hand habe.
Zur Info, ich bin Freiberufler, habe eine USt ID. Mein Hinweis, dass ich an Amazon EU S.A.R.L. liefere, zählt für die auch nicht, schließlich würden die Ebooks in Deutschland verkauft werden.
Was mache ich nun?
Du musst es ihnen leider geduldig erklären. Dein Vertragspartner steht da ja. Wo DER die E-Books verkauft, geht doch das Finanzamt nichts an, und es hat mit der zwingenden Anwendung von Reverse Charge überhaupt nichts zu tun. Wenn sie es nicht verstehen wollen, wozu man natürlich niemanden zwingen kann, wirst du es gerichtlich durchfechten müssen. Ein in Steuersachen erfahrener Anwalt kann dann helfen.
Danke dir für die schnelle Antwort. Vielleicht bin ich der Erste, der das hier durchfechten muss (bzw. ein Anwalt). Zumindest habe ich bisher keine rechtskräftigen Urteile bei Selfpublishern in der Richtung gefunden. Hoffe nicht, dass es soweit kommt, schließlich sehe ich mich im Recht und habe verständlicherweise keine Lust und Zeit dazu. 😉