Frage zum Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht Öffentliche Personen

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Ludwig Sonnenberg asked 4 Jahren ago

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Möglichkeit Politiker bzw. Nachrichtentexte zu zitieren, bzw. sie generell in einem Roman vorkommen zu lassen.
Wenn ich z.B. einen Roman über die Flüchtlingskrise 2015 schreiben wollte, dürfte ich dann Merkel in ihren öffentlichen Auftritten vorkommen lassen und z.B. Redenausschnitte wiedergeben? Dürfte ich einzelne Sätze aus Nachrichtentexten zitieren? Dürfte ich sie paraphrasieren oder zusammenfassen? (z.B. In der Zeit war diese Woche ein Artikel über das Flüchtlingskind XYZ, dessen Geschichte dort drastisch…)
Die gleiche Frage stelle ich mir auch bei YouTube-Videos. Darf man wiedergeben, was in einem Video gesagt wird, wenn man es z.B. zusammenfasst, oder ist das alles verboten bzw. man muss die Genehmigung des Rechtehalters einholen?
Macht es einen Unterschied, ob der Erzähler etwas sagt, oder eine Person (Merkel sagte in ihrer Ansprache: “Wir schaffen das!” vs. “Ich finde es voll gut, dass Merkel gesagt hat, wir schaffen das!”, sagte Tobias)?
Vielen Dank 🙂
 

1 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 4 Jahren ago

Das darf man alles. Fakten sind nicht geschützt, nur konkrete Formulierungen, wobei öffentliche Reden natürlich wiedergegeben dürfen. Nur was Frau Merkel privat mit ihrem Mann bespricht, ist i.d.R. geschützt.

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