Hallo.
Mir stellt sich folgende Frage:
Ist es im Falle einer Buchveröffentlichung über z. Bsp. KDP zulässig, statt der privaten Adresse im Impressum seine Geschäftsadresse anzugeben?
Angenommen “Beate Mayer-Müller” ist Nageldesignerin.
Sie ist so unglaublich fasziniert von ihrer Tätigkeit, dass sie ein Buch schreiben und selbst anbieten möchte, mit tatsächlichem Themenbezug zu ihrer Tätigkeit.
“Beate Mayer-Müller” hat ein kleines Nagelstudio in (meinetwegen) Hamburg. Sie selbst wohnt aber in Norderstedt.
Darf sie nun in ihrem Impressum die Adresse ihres Nagelstudios angeben, oder müsste sie ihre Norderstedter-Privatadresse angeben?
Das Impressum erfordert eine ladungsfähige Adresse, also wo der Gerichtsvollzieher zustellen kann.