Hallo.
Mir stellt sich folgende Frage:
Ist es im Falle einer Buchveröffentlichung über z. Bsp. KDP zulässig, statt der privaten Adresse im Impressum seine Geschäftsadresse anzugeben?
Angenommen “Beate Mayer-Müller” ist Nageldesignerin.
Sie ist so unglaublich fasziniert von ihrer Tätigkeit, dass sie ein Buch schreiben und selbst anbieten möchte, mit tatsächlichem Themenbezug zu ihrer Tätigkeit.
“Beate Mayer-Müller” hat ein kleines Nagelstudio in (meinetwegen) Hamburg. Sie selbst wohnt aber in Norderstedt.
Darf sie nun in ihrem Impressum die Adresse ihres Nagelstudios angeben, oder müsste sie ihre Norderstedter-Privatadresse angeben?
Das Impressum erfordert eine ladungsfähige Adresse, also wo der Gerichtsvollzieher zustellen kann.
Ich stehe grade ein bisschen auf dem Schlauch. Was von beidem (oder wäre beides in Ordnung) muss ich, so ich über Amazon über mein Einzelunternehmen (Nennen wir es mal MaxMustermannConsulting) Bücher drucke und anbiete im Impressum angeben?
a) Published by MaxMustermannConsulting, Musterweg xyz, xyz Musterstadt, Germany
Printed by Amazon Media EU S.à r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338, Luxembourg
oder
b) Published by Max Mustermann, Musterweg XYZ, XYZ Musterstadt, Germany
Printed by Amazon Media EU S.à r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338, Luxembourg