Hallo,
Ich habe zwar einige Ideen, jedoch Probleme mit dem Schreiben.
Deshalb würde ich gerne ein e-Book von einem Ghostwriter schreiben lassen und dann auf Amazon KDP verkaufen.
Hier wäre jetzt meine Frage, ob man dafür ein Gewerbe anmeldet oder dies auch als Freiberufler gilt? Das Buch wird ja immer noch unter meinem Namen veröffentlicht. Da die Gewinne ja sowieso “gering” sind, weiß ich nicht ob sich eine Gewerbeanmeldung hierfür lohnt bzw. Pflicht wäre. Das Cover wird ja u.U. auch nicht von einem selber erstellt und trotzdem ist man der “Schaffer” des Buches.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich leider keine klare Antwort zu dem Thema finde.
Liebe Grüße,
L2509
Das wäre klar eine gewerbliche Tätigkeit – ein Verlag. Das “selbst Schreiben” ist entscheidend.
Interessante Antwort, danke. Aber wie verhält es sich für den Fall, dass die Bücher zwar selbst geschrieben werden, aber unter einem anderen Namen, also unter einem Pseudonym veröffentlicht werden?
Das “Selbst schreiben” ist entscheidend, daran ändert ein Pseudonym nichts.
Hallo,
Ich hätte eine weitere Frage zu dem Thema:
Wenn ich unter einem Pseudonym veröffentliche, muss hinter dem Copyright Vermerk das Pseudonym oder der richtige Name stehen, wenn weiter unten im Impressum mein richtiger Name und Anschrift stehen? Bzw. Reicht das so oder muss hinter dem Copyright schon der richtige Name stehen?
Beispiel: Copyright 2018 Pseudonym
…
kontakt: richtiger Name, adresse
Es gibt in Deutschland kein Copyright, ein Copyright-Vermerk ist deshalb völlig sinnlos, also ist auch egal, was man da hinschreibt.
Das Urheberrecht entsteht durch das Verfassen des Textes. Es steht immer dem Urheber zu.