Guten Tag,
ist es zulässig, im Impressum nur das Pseudonym, aber die echte Adresse anzugeben? Auf das Klingelschild zu Hause würde ich dann zusätzlich zu meinem echten Namen das Pseudonym angeben. Der Veröffentlichung im Telefonbuch habe ich widersprochen, so dass ich online nicht so enfach zu recherchieren sein sollte. Aber die Post müsste doch ankommen, und wenn die Staatsmacht unbedingt will, kann sie natürlich persönlich vorbeischauen. Wäre das eine Möglichkeit, oder ist das Blödsinn, weil zu durchsichtig hinsichtlich des echten Namens?
Doch auf der anderen Seite, was passiert, wenn ich den Impressum-Service eines Autorendienstes irgendwann kündige?
Danke für Ihre Antwort und viele Grüße
Philip
Damit handelt es sich ja um eine ladungsfähige Anschrift, sollte also funktionieren. Noch sicherer: Pseudonym im Pass eintragen lassen.