Schaut man sich die Leseproben bei kindle ebooks von Selfpublishern an, stellt man fest, dass ein Großteil davon NICHT mit ordnungsgemäßen Impressumsangaben ausgestattet ist (minimal: vollständiger Name und Adresse). Wie kann das sein, wenn angeblich Impressumspflicht bei ebooks (und auch schon bei Leseproben) besteht? Da könnte sich jeder Abmahnanwalt bequem hinsetzen oder seine Sekretärin beauftragen, endlos solche Beispiele herauszusuchen und die ganzen Leute über die bei Amazon bekannten Adressen abmahnen lassen. Mir schrieb neulich ein Amazon Mitarbeiter von KDP: \”Sie benötigen jedoch zum Veröffentlichen Ihres Kindle-Buches keine ISBN-Nummer oder Impressum.\” Das mit der ISBN war mir natürlich klar aber kein Impressum? Ein Impressum dient der Feststellung einer ladefähigen Adresse. Die ist aber bei Amazon hinterlegt und ein Anwalt kann mühelos an sie gelangen. Daher kann ich die Logik dieser Behauptung durchaus nachvollziehen. Weiß jemand davon, dass ein Selfpublisher wegen fehlendem oder unzureichendem Impressum in einem Kindle ebook abgemahnt worden ist?
Ein Impressum braucht man, auch wenn Amazon das nicht fordert (Amazon ist ja auch nicht das Gesetz, in dem Sinn ist die Antwort des Mitarbeiters nicht falsch). Es gab aber bisher keine Abmahnungen diesbezüglich.
Ich habe noch mal nachgehakt bei KDP:
“Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe noch eine Frage zu Ihrer Bemerkung:
“Sie benötigen jedoch zum Veröffentlichen Ihres Kindle-Buches keine ISBN-Nummer oder Impressum. “
Heißt das wirklich, dass ich bei Kindle ebooks eigentlich kein Impressum hinzufügen muss?
Das interessiert mich wirklich sehr. Mir sind eine ganze Reihe von ebooks von Selfpublishern bei Amazon aufgefallen, die vielleicht genau aus diesem Grund kein Impressum beinhalten.
Also kurz formuliert: ersetzt die ASIN das Impressum?
Für eine Klärung dieser Frage wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.
mfG Hans-Hermann Clever”
Darauf erhielt ich folgende Antwort:
“Guten Tag Herr Clever,
Sie haben recht. Für eBooks, die über KDP veröffentlicht sind, müssen keine Impressen oder ISBN hinzugefügt werden. …”
Ich teile diese Ansicht auch, werde aber weiterhin mein Impressum hinzufügen, weil die deutsche Rechtsprechung allzu oft jeder Logik entbehrt.
Der Support hat da keine Ahnung. Nach den Amazon-Regeln braucht man kein Impressum. Aber das hat mit der gesetzlichen Forderung nichts zu tun. Nicht Amazon bestimmt das, sondern die Mediengesetze der Länder, und die fordern ein Impressum, das ist da ganz eindeutig.
Ja, jetzt habe ich es verstanden. Amazons Mitarbeiter meint nur, dass KDP bei der Freigabe eines ebooks nicht prüft, ob ein Impressum dabei ist. Aber das wussten wir ja alle schon vorher. Nichts Neues. Bleibt die Frage, ob das Impressum schon in der Leseprobe sichtbar sein muss. Denn darauf hat der Autor ja wenig Einfluss. Es könnte ja sein, dass Amazon auf einmal nur noch den reinen Text in der Leseprobe zeigt, also ohne Cover, Impressum, Inhaltsverzeichnis etc.
Davon würde ich nicht ausgehen. Wenn ich im Buchladen rein zufällig in einem Buch blättere, stoße ich ja auch nicht unbedingt auf das Impressum. Die Vorschau auf das Buch findet auf der Amazon-Seite statt, für die Amazon verantwortlich ist. Erst wenn ich es gekauft habe, ist der Autor / Verlag mein Ansprechpartner.
Und was ist mit der Autorenseite bei Amazon? Diese wird von den jeweiligen Autoren mit privatem Foto und eigener Beschreibung gestaltet. Ich habe bei mir ein Impressum gleich zu Anfang des Textes hinzugefügt. Das sieht wirklich doof aus und ich würde gerne wissen, ob das wirklich notwendig ist. Meiner Schwester, die ebenfalls Autoren ist, habe ich das auch empfohlen, aber sie will ihre wahre Identität dadurch schützen, dass sie kein Impressum hinzufügt.
Die Autorenseite wird nicht “gestaltet”, man kann da nur ein paar Informationen eingeben. Verantwortlich, also Betreiber, ist Amazon.
Bei kindle self-publishing lässt sich auf der Seite mit dem Preis und den Regionen durch Entfernen des Häkchens dafür sorgen, dass das Buch nicht in Deutschland erhältlich ist. Wenn e denn gleichzeitig ein fremdsprachiges ist, Englisch z.B., – ist das mit dem Impressum reduziert auf den Schreibakt am zufällig deutschen Ort.