Hallo!
Ich habe eine Frage bzgl. Steuern, wenn man im Steuerfragebogen angibt eine Kapitalgesellschaft zu sein, dann werden pauschal 30% einbehalten, egal ob ich nur auf dem deutschen Marktplatz verkaufe, oder?
Muss ich die Einnahmen dann noch mal in DE versteuern oder ist damit die Steuerpflicht erledigt?
Vielen Dank im Voraus!
Da mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann man sich die in den USA gezahlten Steuern hier anrechnen lassen. Allerdings ist die Steuerpflicht damit nicht erledigt, kann ja sein, dass hier noch weitere Steuern fällig werden.
Hallo Herr Matting, vielen Dank, ja natürlich, es können noch spezifische deutsche Steuern anfallen. In meinem Fall war es noch einfacher, weil Kapitalgesellschaften mit einem 100% Gesellschafter wie Personen von Amazon behandelt werden.
Hallo Oliver,
schau mal ganz oben im Steuerfragebogen. Da steht unter “Individual” der Satz, dass “Individual” für Einzelpersonen und für Kapitalgesellschaften mit Allein-Gesellschafter gilt. Dann erübrigt sich der 30% Abzug. Vielleicht passt das für dich.
Viele Grüße
Matthias K.