Von Autorenkolleginnen erfuhr ich heute, dass man als Verlagsautor, wenn man sich auch als Selfpublisher betätigt, seinen Freiberuflerstatus verliert und Gewerbetreibender ist, vor allem, wenn man seine Cover selbst erstellt oder Goodies (zum Verschenken) anfertigen lässt.
Stimmt das wirklich? Sind denn dann alle reinen Selfpublisher keine Freiberufler sondern Gewerbetreibende?
1 Antworten
Das ist Quatsch, wer hat dir denn solchen Humbug erzählt? Klingt so ein bisschen wie die Horrorgeschichten, die man kleinen Kindern früher erzählt hat, damit sie auf keinen Fall in den Wald gehen 😉
Deine Antwort