Wenn ich für meinen Roman Print und eBook aufteile, Print bei BoD (beispielsweise) und eBook über Amazon KDP mit Select, kann ich dann beide Formate in meiner Amazonlistung kombinieren? Dass also beides, obwohl einmal von Amazon und einmal nicht, wie gewohnt bei der Amazon-Auswahl zum Buch gleichberechtigt wählbar ist? GIbt es hier etwas, das ich beachten muss? Und dürfen beide Ausgaben in der Gestaltung identisch sein?
Die Ausgaben müssen den selben Titel haben, dann werden sie vonn selbst miteinander verknüpft. Das Cover solle natürlich auch gleich aussehen.
Das Veröffentlichen bei BoD und KDP geht doch gar nicht gleichzeitig, da BoD schreibt (zum Thema Hörbuch):
„Im Autorenvertrag räumen Sie BoD die exklusiven Rechte zur Herstellung und Verbreitung Ihres Titels ein. Eine Veröffentlichung als Hörbuch bei einem anderen Verlag ist daher leider nicht möglich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.“
Das gleiche müsste auch für Print bei BoD und E-Book bei KDP gelten. Wenn ich mich irre, bitte korrigieren.
Workaround: Buchtitel bei BoD: „Das Buch“. Bei KDP: „Das Buch – Kindle-Edition“
Damit die Leser nicht rum meckern, könnte bei der KDP-Veröffentlichung noch ein umfangreiches Nachwort oder Behind the Scenes dazukommen, der Rest in „Das Buch“ wäre identisch.
Ob dann „Das Buch“ und „Das Buch – Kindle-Edition“ bei Amazon auf einer Seite gelistet werden, ist wieder offen. 🙁
Erstens: die Hörbuchrechte kann man sich ganz einfach zurückgeben lassen.
Zweitens: eine Regelung für Hörbücher gilt nicht automatisch für andere Formate. Ein “Workaround” ist unnötig.
Vielen Dank für Richtigstellung bezüglich der Hörbücher. Ich hatte nicht in den BoD-Autorenvertrag geguckt. Dort steht nämlich:
“Der Autor räumt BoD für alle bekannten Nutzungsarten die räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte zur Verwertung der BoD-Titel für die Laufzeit des jeweiligen Buchvertrages ein. Die Rechtseinräumung […] umfasst insbesondere die folgenden exklusiven Rechte: a) das Buchrecht […] b) das Recht zur elektronischen Auswertung […] c) das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht […] d) das Bearbeitungsrecht […] e) das Datenbank- und Archivierungsrecht […] f) das Vortragsrecht […] g) das Abdruckrecht […] h) das Vermiet- und Verleihrecht […] i) das Titelverwendungsrecht […] j) das Werberecht […] “
IMHO ist man mit der Unterschrift unter dem BoD-Vertrag eine Vereinbarung eingegangen, die das gleichzeitige Veröffentlichen auf KDP komplett ausschließt. Mein o.g. Workaround ist wahrscheinlich auch nicht anwendbar.
Siehe auch einen 6 Jahre alten Thread: https://www.bod.de/autorenpool/post210365.html#p210365
Oder hat sich die Rechts-Vertragslage geändert und liege ich damit falsch?
Ist aber nicht so. Ist ausdrücklich von BoD bestätigt. Der Autorenvertrag bezieht sich auf den Buchvertrag, und der auf ein bestimmtes Format. Nur für dieses Format ist Exklusivität. Wenn du es nicht glaubst, frag den BoD-Support.