Da ich mein Selfpublisher-Pseudonym aufgebe, habe ich gestern Lovelybooks gebeten, mein Autorenprofil dort zu löschen, welches ich selbst erstellt habe. Die skandalöse Antwort: “Da wir unseren Nutzern eine möglichst vollständige Datenbank bieten wollen, können wir leider keine Bücher und Autorenseiten auf LovelyBooks löschen.
Zudem ist es uns nicht möglich von Nutzern generierte Inhalte wie bspw. Rezensionen zu löschen, weshalb Ihre Bücher und Ihr Autorenprofil auch weiterhin auf LovelyBooks bestehen bleiben müssen. Wir bitten Sie dies zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis! ”
Das ist in meinen Augen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht. Wie sind Sie vorgegangen?
Es dürfte schwierig sein, sich da auf das Persönlichkeitsrecht zu berufen. Die unter dem betr. Namen veröffentlichten Bücher existieren ja nun einmal, und man kann niemandem verbieten, offensichtliche Tatsachen zu nennen. Die Rechte an Rezensionen gehören zudem den Rezensenten. Ein Rechtsanwalt kann dazu aber sicher fundiertere Auskunft geben.
Vielen Dank, lieber Matthias Matting. Ich habe alle Titel bei Amazon gelöscht, man kann sie nicht mehr kaufen. Das Autorenprofil habe ICH erstellt, nicht Lovelybooks.
Nun schreibt mir die Dame: “Genau wie bei den Buchdetailseiten erhalten wir die Informationen für die Autorenseiten in der Regel über das VLB. Hierbei handelt es sich um Datenbankinformationen, die automatisiert angezeigt werden. Das Löschen einer solchen Autorenseite ist nicht möglich, sobald bereits Rezensionen oder ähnliche Inhalte von unseren Leser*innen dazu veröffentlicht wurden, da wir nicht in die Texte unserer Mitglieder eingreifen.”
Es ist aber schlicht falsch, dass meine Bücher bei VLB gelistet sind. Ich hatte ja nur einen Amazon-KPD-Account. Auch dieser wurde mittlerweile von Amazon gelöscht. Warum dann nicht von Lovelybooks?
Herzlich, Gabriele
Die Bücher existieren nun einmal, du hast sie bewusst veröffentlicht, also in die Öffentlichkeit entlassen. Es gibt Menschen, die sie besitzen und z. B. weiterverkaufen können. Auch die ISBN existiert weiter. Diese Tatsache ist unbestreitbar korrekt und darf deshalb berichtet werden. Wenn zudem mit der Löschung des Profils das Löschen von Inhalten anderer Personen verbunden ist, müssen deren Rechte gegen deine Rechte abgewogen werden. Das kann am Ende nur ein Gericht übernehmen, nicht Lovelybooks oder du oder ich. Aber wenn es dir wichtig ist: konsultiere einen Anwalt. Die Erstberatung ist meist kostenlos. Da kann man dir sicher sagen, ob es sich lohnt, da gerichtlich vorzugehen oder nicht.