Ich habe ein Buch mit einer kleiner Auflage veröffentlich. Das Lekorat und wurde im Impressum aus Versehen nicht erwähnt was laut Vereinbarung jedoch vorgesehen. Nun schreibt mir der Anwalt es läge ein Verstoß gegen § 13 UrhG: Urheberpersönlichkeitsrecht vor. WIe kann ich vorgehen?
1 Antworten
An Verträge muss man sich halten. Verhandeln ist angesagt, am besten mit Hilfe eines Anwalts, wenn es um größere Summen geht.
Deine Antwort