Hallo, im meinem Roman zitieren Protagonisten ganz kurze Sequenzen aus Filmen, meist nur einen Satz oder eine Liedzeile. Reicht es, wenn ich in der Fußnote da den Filmtitel und das Erscheinugsjahr angebe, oder wie mach ich das korrekt?
Es ist nicht anders als bei Songzitaten, der Urheber hat das Urheberrecht. Wenn es sehr kurze Sätze sind, ist allerdings die Frage, ob das schützbar ist. Die Zitierweise ändert nichts am rechtlichen Sachverhalt. Das heißt, es ist egal, wie man zitiert, wenn das Zitat nicht erlaubt ist, dann ist es eben nicht erlaubt… im Zweifel am besten immer fragen.
Was die Einbindung von Zitaten aus Filmen oder Liedern in fiktiven Texten angeht, verstehe ich einen Umstand nicht: Wenn ich in einem wissenschaftlichen Text wörtlich aus einem anderen Werk zitiere, gebe ich in einer Fußnote die genaue Quelle an. Das ist im wissenschaftlichen Arbeiten ja üblich und erlaubt. Warum ist diese Vorgehensweise aber nicht erlaubt, wenn man in einem Roman oder Sachbuch aus einem Film oder Lied wörtlich zitiert, dies als Zitat kennzeichnet und ebenfalla die Quelle angibt? Dann würde ja, was das Urheberrecht angeht, in diesem Fall im Genre unterschieden (in Fachbüchern ja, im Roman nein). Sehe ich das richtig?
Ja, so ist es. Da gibt es einen wesentlichen Unterschied. Wissenschaft lässt sich nicht betreiben, ohne auf die von anderen erdachten Grundlagen zu verweisen. Romane lassen sich sehr wohl schreiben, ohne die geistigen Schöpfungen anderer zu nutzen.