Hallo Herr Matting,
da ich von meinen Tantiemen als selfpublisher (noch) nicht leben kann, werden die Einkünfte bei mir derzeit mit dem Hartz 4-Satz verrechnet. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich an Amazon eine Rechnung stellen muss, damit die Umsatzsteuer abgeführt wird. Ich gelte ja steuerrechtlich nicht als Unternehmer, oder doch?
Viele Grüße,
Eva1
3 Antworten
Auch Freiberufler sind Unternehmer, da gibts keinen Unterschied. Nur mit der Rechnung kann man ja die Einnahmen überhaupt korrekt nachweisen.
Schönen Dank für die schnelle Antwort und guten Rutsch ins neue Jahr,
Eva1
Schönen Dank für die schnelle Antwort und guten Rutsch ins neue Jahr,
Eva1
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