Rechtliche Absicherung beim Coverart

Alle Selfpublishing-Fragen und AntwortenKategorie: AllgemeinRechtliche Absicherung beim Coverart
Vargo asked 7 Jahren ago

Hallo!

Im August will ich mein erstes Buch veröffentlichen, momentan fehlen aber noch ein paar Dinge, wozu auch das Coverart gehört. Eine Künstlerin habe ich bereits kontaktiert, die ist aber diese Woche noch mit einer eigenen Ausstellung beschäftigt und kann deshalb erst nächste Woche mit ersten Skizzen beginnen.

Problematisch an der ganzen Sache ist lediglich, dass ich die rechtliche Seite noch nicht komplett ausgearbeitet habe. Sie selbst hat keine Erfahrung mit Coverdesign, ist aber ansonsten in ihrem Beruf (Ölgemälde, Zeichnungen, Skizzen) sehr erfolgreich. Nun brauch ich natürlich einen Vertrag, der mich rechtlich schützt, falls sie hinterher Ansprüche anmeldet.

Beraten habe ich mich bereits lassen, unteranderem von einem Medienanwalt, der aber für die Ausarbeitung und die Übersetzung (sie lebt in Costa Rica) sagenhafte 700 Euro (OHNE Übersetzung!) haben will. Auch habe ich mit der anwaltlichen Beratung meiner Gewerkschaft geredet und dort wurde mir zu einem simplen Werkvertrag geraten.

Eine Schablone für einen englischen Werkvertrag (sie spricht auch englisch), habe ich mir runtergeladen und sitze gerade dran, um ihn passend abzuändern. Mein Englisch ist zwar gut, aber ich stoße nun doch an meine Grenzen, da dort häufiger von Anhängen oder Paragrafen die Rede ist, die ich nicht recht einordnen kann. Außerdem scheint die Vorlage wirlich für England ausgelegt zu sein, da häufiger die Rede von V.A.T. die Rede ist.

Hat irgendjemand dahingehend einen Ratschlag? Oder muss ich wirklich tief in die Tasche greifen, um mich gegen Urheberrechtsklagen abzusichern?

3 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Du brauchst die weltweiten, exklusiven, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte des Designs für alle Nutzungsarten, dann bist du auf der sicheren Seite. Dazu noch den gezahlten Preis dafür in den Vertrag, fertig. Falls du befürchtest, dass sie irgendwo klaut, dann noch eime Haftungsfreistellung (der Designer garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden).
Es ist m.E. aber keine gute Idee, jemanden zu beauftragen, der noch nie Cover gestaltet hat.

Vargo answered 7 Jahren ago

Es geht nicht direkt um das Coverdesign, sondern eher um die darauf basierende Kunst. Sie fertigt ein Bild an (auch digitalisiert) und dieses wird dann vom eigentlichen Designer genutzt, um das Cover zu gestalten. Für letzteres suche ich dann jemanden mit Erfahrung. Muss der Vertrag eine festgelegte Form haben oder reicht eine grobe Zusammenstellung der Details (exklusive, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte, gezahlter Preis, Haftungsfreistellung), die beide Parteien dann unterschreiben?

Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Verträge brauchen selten eine bestimmte Form, gelten sogar mündlich, wäre in dem Fall auch so. Aber besser ist natürlich, man schreibt das auf.

Deine Antwort

13 + 13 =