Hallo,
ich verlege selbst und habe einige Buchhandlungen beliefert. Ich habe natürlich Buchhandelsrabatt gewährt. Nun habe ich einige Remissionen, der Buchhandel stellt mir aber den Original-Verkaufspreis in Rechnung. Kann mir jemand sagen, wie dies normalerweise gehandhabt wird? Ich möchte natürlich nur den rabattierten Preis rückerstatten.
Ich freue mich über Antwort,
Danke und Grüße,
Britta
2 Antworten
Der Buchhändler kann natürlich nicht mehr Geld zurückbekommen, als er ausgegeben hat. Die Remissionsrechnung ist also fehlerhaft.
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