Rentenversicherungspflicht? Freiberufliche Schriftsteller.

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S.K. asked 6 Jahren ago

Hallo,
 
als Künstler und Publizist hat man die Möglichkeit sich über die KSK zu versichern. Tut man das nicht, gehört man zu den schutzbedürftigen Berufen und unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Bei genauerer Betrachtung für selbstständige steht dort jedoch (mit einem Auftraggeber). Fällt man mit mehreren Auftraggebern aus der gesetzlichen Pflicht und kann privat für die Rente vorsorgen?

2 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 6 Jahren ago

Wer für die KSK in Frage kommt, MUSS sich dort versichern. Die KSK ist aber selbst keine Versicherung, sie übernimmt nur wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge für Sozial- und Rentenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht ist ein gesondertes Thema.

Katja answered 6 Jahren ago

ACHTUNG! Es stimmt, wer die Bedingungen für die KSK erfüllt, MUSS sich dort versichern, also über die KSK. Und es ist NICHT möglich, die Rentenversicherungspflicht zu umgehen, die dann eine ECHTE Pflichtversicherung ist. Mehrer Auftraggeber sind praktisch voraussetzung für die KSK, einer geht zwar auch, da steht aber immer mal das Thema Scheinselbstständigkeit im Feld. Auf jeden Fall ändern mehrere nichts an der Versicherungspflicht. Willst du die umgehen, musst du ein Gewerbe haben. Das kannst du machen, indem du zum Beispiel 2 oder mehr Angestellte beschäftigst oder eben Waren verkaufst in ausreichender Menge neben deiner Schreibtätigkeit oder einen Verlag gründest. Dann darfst du nicht mehr in die KSK

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