Steuerfrage bei gewerblicher Zusammenarbeit mit anderer Freiberuflern

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Lydia W. asked 3 Jahren ago

Hallo! Ich bin Selfpublisher bei KDP, möchte einen Co-Autor auf Werksbasis bezahlen, und möchte wissen welche steuerlichen Punkte dabei zu beachten sind.

Ein paar Details: Ich publiziere seit einigen Jahren meine eigenen Werke über Amazon KDP. Auf steuerlicher Perspektive übe ich eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit aus und bin beim Finanzamt auch als freiberuflicher Autor gemeldet. Ich gebe meine Gewinne in der Einkommenssteuererklärung an und gebe dazu eine Einnahmenüberschussrechnung und eine Umsatzsteuererklärung ab, letztere aber mit 0€ Umsatzsteuer, da Amazon diese ja bereits zahlt.
Ich ziehe in Betracht, meine Tätigkeit etwas auszubauen und dabei mit einem (oder zukünftig vielleicht mehreren) anderen Autoren zusammenzuarbeiten. Hierbei würde ich mit der anderen Person einen Werksvertrag abschließen, in dem sein Beitrag zu einem Werk festgelegt ist. Die Entwicklung der Handlung und einige Szenen sind weiterhin von mir verfasst, mein Co-Autor steuert weitere Textpassagen bei, wird von mir mit einer festen Vergütung bezahlt und ich übernehme das Publishing und Marketing und erhalte die Gewinne von Amazon.
Das Szenario ist also vergleichbar mit der Beschäftigung eines Ghostwriters, allerdings bin ich immer noch stark in den kreativen Prozess involviert und daran beteiligt.Meine Fragen im Einzelnen:

    Muss ich in diesem Szenario ein Gewerbe anmelden?Das Honorar für meinen Co-Autor würde ich als Ausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung vermerken, ist das korrekt?Muss ich sonstig irgendeine Form von Steuern oder Abgaben zahlen, die ich als freiberuflicher Autor vorher nicht hatte?

Vielen Dank im Voraus!

5 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 3 Jahren ago

Individuelle Rechtsberatung ist hier nicht möglich. Generell ist das Verlegen von nicht selbst verfassten Büchern ein Gewerbe. Bei Überschreiten des Freibetrags fällt für Gewerbe die Gewerbesteuer an, und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse wird fraglich. Ausgaben gehören buchhalterisch in die EÜR.

Lydia W. answered 3 Jahren ago

Danke für die schnelle Antwort! Ich weiß natürlich, dass es keine persönliche Rechtsberatung ist, nur ein paar Meinungen, Stichworte oder ggf. Links zur weiteren eigenen Recherche waren, was ich im Sinn hatte.
In meinem Fall ist das Buch ja weiterhin zum Teil von mir verfasst, beispielsweise 50% des Textes von mir und 50% von meinem Co-Autor. Gibt es da Erfahrungswerte, ob das im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit vertretbar wäre? Ich verlege ja nicht das Buch eines anderen Autors, sondern ein gemeinsam verfasstes Werk.
Beste Grüße!

Matthias Matting Mitarbeiter answered 3 Jahren ago

Da würde ich das Finanzamt fragen. Nur die können definitive Auskünfte geben. Freiberufler können natürlich gemeinsam Bücher schreiben. Aber die Intention scheint hier ja doch eine andere zu sein.

Lydia W. answered 3 Jahren ago

Das ist eine gute Idee, da werde ich einfach mal anrufen! Mit meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt hatte ich bisher nur positiven Kontakt.
Sollte es doch irgendwann in Richtung Gewerbe gehen, können Sie eventuell einen Steuerberater empfehlen, der im Thema erfahren ist? Gerne auch per Mail an whyhyhy@web.de
Noch einen schönen Sonntag!

Matthias Matting Mitarbeiter answered 3 Jahren ago

Empfehlungen habe ich da leider nicht. Ja, das Finanzamt wird oft unterschätzt, sind ja ganz normale Menschen dort, mit denen man reden kann 🙂

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