Steuerliche Behandlung? Was ist konkret zu veranlassen? Schreiberling als Rentner

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MIG asked 7 Jahren ago

als pensionierter Beamter möchte ich “einmalig” ein Fachbuch über einen seltenen Oldtimer schreiben. Die Auflage wird etwa 500 Stück sein, da gößere Absatzmengen nicht zu erwarten sind. Den Vertrieb übernehme ich selber. Der Verkaufspreis soll beispielhaft einschl. Versand bei 15 € liegen.   Maximale Einnahmen mithin (vielleicht über Jahre bis das letzte Exemplar verkauft ist) 7.500 Euro. Demgegenüber stehen Druckkosten, Versandkosten und bereits getätigte geringe Aufwandskosten für Recherche (Archivbesuche, Transport  etc.), ISBN Nr. Bestellung, vielleicht Lektorat und ein bißerl Kosten für Layout…
 Der mögliche oder denkbare Gewinn ist mithin mehr als bescheiden, es kann auch ein riesiger Verlust werden, wenn nur 10 Büchlein verkauft werden….Ok, dann fallen auch keine Versandkosten an….alles ist möglich.  Frage ist, was muss ich hier und heute vor Beginn der Drucklegung veranlassen? Muss ich bsp.weise das Finanzamt im Vorfeld unterrichten, damit keine MWST fällig wird? 

1 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 7 Jahren ago

Ich würde das Finanzamt auf jeden Fall informieren, dass es hier um eine reine Hobbytätigkeit geht. Gewinne sind dann allerdings trotzdem zu versteuern, und Verluste lassen sich nicht mit anderen Einnahmen verrechnen. Alternativ könnte man das als freiberufliche Tätigkeit anmelden und die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Dann fällt keine Umsatzsteuer an, und Verluste in den ersten drei Jahren sind mit dem sonstigen Einkommen verrechenbar. Im vierten Jahr muss aber ein Gewinn anfallen, sonst gilt es als Hobby.

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