Guten Tag,
leider habe ich dazu nirgends eine Antwort gefunden…
Wenn man als Freiberufler veröffentlichen möchte, muss man seinen Text ja selber schreiben. So weit klar. Aber wie ist es wenn das Cover nicht vom Autor selbst stammt, sondern vom Designer? Gilt man dann immer noch als Freiberufler?
Danke & Grüsse,
DD
2 Antworten
Die Antwort ist nirgends zu finden, weil sie so klar ist. Der Computer zum Schreiben kommt ja auch nicht vom Autor selbst, oder das Papier … Also: ja!
muss man ein Gewerbe auf jeden fall anmelden um e-books zu veröffentlichen? und gibt es bei euch hier irgendwo bitte eine liste über mögliche Fehler die man vermeiden kann? (aus rechtlicher Sicht, um sich vor Abmahnungen zu schützen) darf man über alles schreiben? etc.
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