Bei einer Serie plane ich, am Ende eines Bands den Folgeband anzukündigen, inklusive Leseprobe.
Gilt eine solche Ankündigung als „Veröffentlichung“ im Sinne des Titelschutzes? Öffentlich bekannt gemacht wurde der Titel dadurch ja.
1 Antworten
Nein, es muss eine branchenübliche Öffentlichkeit sein. Stell dir mal vor, du müsstest auf der Suche nach einem freien Titel sämtliche Bücher lesen, weil am Ende ja ein neuer Titel angekündigt sein könnte!
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