Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Umsatzsteuer auf die Eingangsleistungen von Amazon/Kindle. Für den Verkauf von Büchern oder E-Books erhält man z.B. 70 % Tantieme, d.h. m.E. behält sich Amazon 30 % ein für seine Leistungen wie Abwicklung, Vertrieb, Marketing usw. Das heißt Amazon erbringt eine Leistung an den Autor. Wenn der Autor als Unternehmer im Inland seinen Sitz hat, ist die Leistung von Amazon im Inland steuerpflichtig. Aufgrund Reverse Charge Verfahren ist aber hier der Leistungsempfänger (= Autor) Schuldner der Umsatzsteuer. Ist das richtig? Oder sind die 30 % Einbehalt für etwas anderes?
Deer ganze Gedankengang ist falsch. Ist alles hier erklärt:
https://www.selfpublisherbibel.de/amazon-und-die-umsatzsteuer-eine-handreichung/