Umsatzsteuervoranmeldung Amazon

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Valentin asked 2 Jahren ago

Hallo zusammen, 
ich bin Kleinunternehmer und habe eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung für Amazon KDP. Ich hatte letztens ein Gespräch mit einer Steuerberaterin. Diese meinte das ich selbst der Steuerschuldner bin und meine Angaben im ElsterFormular in Zeile 40 (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) eintragen muss. 
In diesem Artikel
> Link:  https://www.selfpublisherbibel.de/amazon-und-die-umsatzsteuer-eine-handreichung/ 
steht jedoch das Gegenteil. (Zitiert: Das heißt, nicht Sie sind die Umsatzsteuer auf Ihr Honorar (gilt als “sonstige Leistung”) schuldig, sondern Amazon.)
Nun frage ich mich was richtig ist, und ob dieser obige verlinkte Artikel noch aktuell ist? 
Ich wäre dankbar für eine Aufklärung. 
Viele Grüße

1 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 2 Jahren ago

Der Artikel ist korrekt. Es gilt Reverse Charge, Amazon ist der Steuerschuldner.

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