Hallo,
mich hat das Thema Urheberrecht leider etwas verunsichert. Der Kern meines Buches dreht sich darum, dass die Protagonistin mit sieben Autoren zusammentrifft, von denen fünf seit mehr als 70 Jahren tot sind. Die Dialoge ergeben sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Versatzstücken aus deren Werken, die im Rahmen der Handlung neu arrangiert sind. Eigentlich dachte ich, dass damit eine eigene kreative Leistung zugrunde liegt, die dieses Zitierren möglich macht – bin mir jetzt aber nicht mehr sicher. Ich kann unmöglich jeden Textauszug mit einer Fußnote belegen. Selbst bei den Übersetzungen, die ich verwendet habe, bin ich mir nicht sicher, weil die z.T. ja später erstellt und wohl nicht alle 70 Jahre alt sind. Das Problem ist, wenn mein Vorgehen mit dem Urheberrecht nicht konform ist, dann müsste ich, so meine Befürchtung, ja das ganze Buch einstampfen. Weiß jemand Rat? Tausend Dank
Das ist tatsächlich schwierig. Bei den zwei jüngeren Autoren unbedingt beim Verlag anfragen und eigene Übersetzungen machen lassen. “Axolotl Roadkill” ist ja genau so zum Plagiatsfall geworden…
Hallo!
Ich habe da eine Frage bezüglich realer Namen in meinem eigenen geschrieben Buch.
Folgende Situation: Ich schreibe mittlerweile seit ein paar Monaten an einem Buch was auf reiner Fiktion basiert. Allerdings mit Namen aus der sehr bekannten Wrestlingszene. Jetzt meine Frage: Darf ich die Namen dort benutzen oder muss ich angst haben, dass diese auch geschützt sind und ich sie gar nicht benutzen darf?
Viele liebe Grüße, Susi
Die Wrestler-Namen sind garantiert markenrechtlich geschützt, das ist ja eine sehr kommerzielle Szene.
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe mich jetzt auch mal direkt an die WWE in den USA und in Deutschland gewandt, um mehr Infos zu bekommen.
Viele Grüße,
Susi
Hallo!
Soweit bedanke ich mich erst einmal für die Urheber rechtlichen Informationen, allerdings bin ich immer noch unsicher. Ich möchte gerne Figuren in meinem Roman benutzen, die mir etwas kopfzerbrechen bereiten. Ganz schwierig ist für eine Person, die tatsächlich gelebt hat, bereits lange verstorben ist, weit über 70 Jahre, und von jener erst 1995 eine Verfilmung stattfand. Nun frage ich mich, wer der Urheber der Geschichte ist. Die Person selbst, weil es ihr Leben war oder der Konzern, der die Geschichte verfilmt hat.
Außerdem muss ich mich fragen, ob das Urheberrecht wichtig ist, wenn man den Charakteren einen anderen Namen gibt und in der Geschichte nur unterschwellig durchscheinen lässt, dass es sich um die Figuren handelt. Im Prinzip, weiß der Leser um wen es geht, aber es wird nicht direkt benannt. Wäre das so oder so erlaubt?
Lieben Gruß Aria ♥
Das Urheberrecht schützt Formulierungen, nicht Fakten. Fakten über das Leben eines Menschen sind also nicht urheberrechtlich geschützt. Allerdings kann das Persönlichkeitsrecht greifen, das gilt über den Tod hinaus. Ich kann also z.B. nicht einfach Willy Brandt nachsagen, er habe Millionen unterschlagen. Oder er habe heimlich CDU gewählt.