Ich erwähne in meinem Mittelalter Roman die Titel einiger alter Bücher. Zum Beispiel „causae et curae“ von Hildegard von Bingen oder „De utensilibus“ von Alexander Neckam. Ich fasse die Inhalte der Bücher in zwei bis drei Sätzen zusammen. Kann dies eine Urheberrechtsverletzung sein?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Mittelalter ist schon ein bisschen länger her, glaub ich 🙂
Danke für die Antwort. Das ist natürlich richtig, aber geht das Urheberrecht dann nicht auf irgend jemand anderen über? Hat der Verlag, der die Bücher heute heraus bringt nicht die Rechte?
Etwas, das erloschen ist, kann nicht übergehen. Verlag haben überhaupt nie Urheberrechte, die gehören immer dem Urheber, und zwar bis 70 Jahre nach seinem Tod. D.h. jeder darf heute Bücher von Goethe, von Bingen usw. herausbringen.