verbeamtete-selfpublisher

TinTin asked 4 Jahren ago

Lieber Matthias, danke für all das, was du für uns tust! Ich würde gern wissen, ob deine Kenntnisse auch die Besonderheiten des Selfpublishings für Beamte umfassen (insbesondere was Nebentätigkeiten angeht: was ist genehmigungspflichtig, was nur anzeigepflichtig; wie ist mit Einkünften aus dem Selfpublishing umzugehen?). Danke schon einmal im Voraus für deine Antwort – und wenn unter euch verbeamtete Selfpublisher sind, bin ich für jede Info und jeden Tip dankbar!

2 Antworten
Matthias Matting Mitarbeiter answered 4 Jahren ago

Du könntest deinen Arbeitgeber fragen und die Erkenntnisse dann hier weitergeben 🙂

Laura Misellie answered 4 Jahren ago

Hallo Tin Tin,
ich bin verbeamtet. Eine kreative Nebentätigkeit ohne feste Arbeitszeiten und ohne geregeltes Einkommen ist nicht genehmigungspflichtig, nicht mal meldepflichtig beim Arbeitsgeber oder deiner Dienststelle. Das hängt damit zusammen, dass du durch deine flexiblen Arbeitszeiten dafür Sorgen tragen kannst, dass dein Nebenjob dir nicht in der Ausübung deines Dienstes in die Quere kommt (denn du kannst dir die Zeiten ja so einteilen, wie du möchtest).
Liebe Grüße
Laura

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