Wir haben einen Krimi bei einem Kleinverlag herausgebracht. Der Verleger, der nicht viel für das Buch getan hat, hat die Reste der ersten Ausgabe eingestampft und hält nur noch das eBook vor. Zwei weitere Bücher der Reihe sind inzwischen im Selbstverlag erschienen. Wie können wir den Vertrag mit dem Verleger kündigen?
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Das hängt nun vom Vertrag ab, was steht denn da zur Kündigung? Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Man kommt also nur raus, wenn einer der beiden seine Pflichten verletzt.
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