Hallo Matthias Matting, herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema \”RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG ODER VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT – WELCHE VERSICHERUNG BRAUCHEN SELF-PUBLISHER?\” Trotz Artikel bin ich mir noch immer sehr unsicher. Ich möchte einen Ratgeber als EBook mit vielen Tipps veröffentlichen. Durch welche Versicherung kann ich mich schützen? Wen kann ich fragen? Danke für eine Rückmeldung!
Guten Morgen! Da es mein erstes Ratgeberbuch ist, habe ich vielleicht unbegründet Angst. Kann mich also keiner verklagen, weil er meint, meine Tipps haben ihm mehr geschadet als geholfen, oder weil er meint, das sei falsch? Man weiß ja nie. Wenn ein ausformulierter “Haftungsausschluss” genügt” bin ich natürlich beruhigt. Danke Ihnen!
Haftungsausschluss schützt vor gar nicht, man kann Haftung nicht ausschließen. Da Deutschland ein Rechtsstaat ist, hat auch jeder Mensch die Freiheit, jeden anderen zu verklagen. Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Gerichtskosten, Haftpflichtversicherung, falls man haftet. Als Ratgeber-Autorin sollte man idealerweise eine gewisse Sorgfalt walten lassen.