Hallo ihr alle,
ich habe eine Frage zu einem bestimmten Zitat – nämlich dem “Gelassenheitsgebet” von Reinhold Niebuhr (“Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.) – im Wikipedia-Artikel wird die These aufgestellt, dass sich das Jahr nicht genau benennen lässt (um 1941/42), da Niebuhr womöglich auf das Urheberrecht verzichten würde.
Muss es in einem Roman als Zitat genannt werden? Falls ja, ist es ausreichend ein Quellenverzeichnis einzufügen und ihn als den Urheber zu nennen?
Lieben Gruß!
Du wirfst hier etwas durcheinander. WENN Niebuhr auf das Urheberrecht verzichtet hat, kannst du mit dem Text machen, was du willst. Wenn NICHT, hilft auch das Nennen des Urhebers nicht. Dann darfst du den Text ohne Genehmigung schlicht nicht benutzen.
Oh, da hast du recht – danke dafür!
Ich habe mich in dem speziellen Fall gefragt, da man das Jahr nicht genau bestimmen kann (wenn es 1941/42 war, wäre das Urheberrecht sowieso erloschen, oder?) und Niebuhr auch noch verzichtet haben soll – dann wäre es ja eigentlich frei verwendbar.
Nein, das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also erst zum 1.1.2042. Ob er verzichtet hat, musst du selbst herausfinden.
Oh, da hast du recht – danke dafür!
Ich habe mich in dem speziellen Fall gefragt, da man das Jahr nicht genau bestimmen kann (wenn es 1941/42 war, wäre das Urheberrecht sowieso erloschen, oder?) und Niebuhr auch noch verzichtet haben soll – dann wäre es ja eigentlich frei verwendbar.