Als Selfpublisher sind Sie Autor und Verleger zugleich. Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht – aber bei mir kommt es durchaus vor, dass die eine Seite mal die Oberhand gewinnt: Der Verleger hat manchmal so viel Spaß daran, Pläne zu machen und Bücher zu vermarkten, dass der Autor seine Arbeit vernachlässigt. Für solche Fälle ist eine Idee sehr praktisch, die Thomas Knip (unter anderem durch das Projekt Seite 99 bekannt) kürzlich auf Facebook offenbart hat:
Thomas, der als Autor Marc Thomas schreibt, schließt einen Vertrag mit sich selbst. Darin regelt er, welche Rechte und Pflichten der Autor hat. Erwähnt sind freie Wochenenden ebenso wie die Notwendigkeit, pro Tag eine bestimmte Zeichenzahl zu Papier zu bringen. Mit Genehmigung des Erfinders ein Beispiel – Paragraph 2: