Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig ist (eigentlich schon eher, nämlich bevor das erste Honorar geflossen ist), sollten sich Selfpublisher über ihren eigenen Status klar werden. Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? Die gute Nachricht: Nein. Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler, wie es explizit der Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes festlegt. Daraus ergeben sich folgende Pflichten:
Schlagwort: Finanzamt
Kurze Antwort: Nein.
Lange Antwort: Der Beruf des Autors ist einer der klassischen freien Berufe. Die Anmeldung eines Gewerbes ist nicht nötig, um ihn auszuüben – sie kann sogar schädlich sein.
Schon seit 2015 gelten neue Regeln, die unter anderem die Aufbewahrung von Belegen für die Steuer betreffen, die so genannten “GoBD”. Ich gestehe, ich hatte bis vor kurzem nichts davon gehört. Aber sie betreffen auch Autorinnen und Autoren. Isabel Blank, Geschäftsführerin bei der Haufe Gruppe, beantwortet im folgenden die wichtigsten Fragen dazu.
Mindestens einmal im Jahr ist es so weit: Sie müssen dem Finanzamt erklären, was Sie mit Ihren Büchern eingenommen haben. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Zusammenfassende Meldung – Sie haben einiges an Pflichten.
Was genau Sie tun müssen, wo Sie eine Umsatzsteuer-ID erhalten, was es mit dem Reverse-Charge-Verfahren auf sich hat und welche Zahl in welche Feld der verschiedenen Steuererklärungen gehört, das lernen Sie im neuen Online-Kurs: “Einnahmen aus eBooks korrekt versteuern”. Der Stoff ist speziell für Sie als Autorin oder Autor aufbereitet. Alle nötigen Vorgänge erkläre ich verständlich am Bildschirm. Inbegriffen ist eine Musterrechnung für Amazon und Apple.