Autoren sind Freiberufler. Als solche sind sie Unternehmer, die unter Umständen den Kleinunternehmer-Status beanspruchen können. Das heißt, dass sie weder Umsatzsteuer berechnen noch vom Finanzamt zurückfordern können.
Schlagwort: Freiberufler
Kurze Antwort: Nein.
Lange Antwort: Der Beruf des Autors ist einer der klassischen freien Berufe. Die Anmeldung eines Gewerbes ist nicht nötig, um ihn auszuüben – sie kann sogar schädlich sein.