Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig ist (eigentlich schon eher, nämlich bevor das erste Honorar geflossen ist), sollten sich Selfpublisher über ihren eigenen Status klar werden. Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? Die gute Nachricht: Nein. Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler, wie es explizit der Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes festlegt. Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

Österreich wird in vielen Berichten zum Thema Selfpublishing stiefmütterlich behandelt – das liegt zumindest hier bei der Selfpublisherbibel darin, dass ich in der Alpenrepublik selbst keine Erfahrungen vorweisen kann. Deshalb hat es mich besonders gefreut, dass eine Teilnehmerin meines eBook-Kurses mir ihre Erfahrungen zum Thema “Verlagsgründung in Österreich aufgeschrieben hat – mit der Erlaubnis, sie hier zu veröffentlichen. Die Autorin möchte selbst ungenannt bleiben; ich kenne sie natürlich. Und damit übergebe ich das Wort an sie:

Ich habe nicht recherchiert ob die einzelnen Kostenfaktoren in ganz Österreich gleich sind, beziehungsweise welche davon; zumindest die Tourismusabgabe ist regionalen Schwankungen unterworfen. Deswegen gebe ich sicherheitshalber bei den Kosten keine konkreten Beträge an; die aktuellen Werte erfragt am besten direkt bei den jeweiligen Stellen.