Die sieben häufigsten Irrtümer im Selfpublishing veröffentlichender Autor*innen

Nachdem ich zuletzt hier die häufigsten Irrtümer über das Selfpublishing generell ausgebreitet habe, soll es heute um ein paar Fehlurteile gehen, die ich immer wieder von Selfpublisher*innen höre. Die Liste ist kürzer ausgefallen – wer sich mit einem Thema täglich befasst, irrt sich eben nicht mehr gar so häufig.

1. Im Selfpublishing verdient man mehr als im Verlag

Falsch. Tatsächlich verdienen die erfolgreichsten Selfpublisher*innen zwar deutlich mehr als so manch als erfolgreich geltender Verlagsautor. Allerdings muss man aufpassen, nicht Äpfel und Birnen zu vergleichen. “Im Selfpublishing erhalte ich 70 Prozent, vom Verlag nur 10 Prozent”, höre ich da manchmal. Tatsache ist: Beim E-Book bekomme ich als Selfpublisher bis zu 70 Prozent vom Nettopreis ausgezahlt (in vielen Shops aber auch weniger).

Übliche Verlagskonditionen liegen beim E-Book (!) aber nicht bei 10, sondern bei 20 oder 25 Prozent. Und zwar von einem deutlich höheren Preis: 9,99 oder 11,99 Euro sind bei Verlags-E-Books nicht unüblich (ich spreche jetzt nicht von den E-Book-only-Imprints, die sind ein anderer Fall). Verlagsautor*innen erhalten ihr Honorar zudem ab dem ersten verkauften Buch. Selfpublisher müssen erst ihre Kosten (in der Belletristik mindestens 1500 Euro pro Werk) erwirtschaften, bevor sie überhaupt etwas verdienen.

Hinzu kommt: Beim gedruckten Buch entgehen dem selbst Publizierenden 80 Prozent des Marktes. Auch wenn Verlagsautor*innen dann nur 6 oder 7 Prozent vom Druckbuch erhalten – das Potenzial für einen Bestseller ist ungleich höher.

2. Als Selfpublisher*in muss ich Liebesromane oder Krimis schreiben

Falsch. Selfpublishing ist ein E-Book-Phänomen (aus Gründen, die hier nichts zur Sache tun), und E-Book-Lesende sind Vielleser, die sich vor allem auf die üblichen Genres stürzen. Deshalb werden die E-Book-Charts von diesen Genres dominiert. Doch in welche andere Rubrik man auch schaut, überall gibt es unabhängig publizierte Werke. Selbst auf Platz 1000 verkauft man noch über 10 E-Books am Tag – mit mehreren Titeln kann man davon durchaus leben.

3. Als Selfpublisher*in darf ich nicht an Literaturpreis-Ausschreibungen teilnehmen

Falsch. Der Anteil der Literaturpreise, die eine Verlags-Veröffentlichung voraussetzen, ist gering. Oft ist gar keine Veröffentlichung nötig (dann erfolgt die Bewerbung mit dem Manuskript) – oder aber es ist keine Bewerbung möglich, dann erfolgt die Einladung, weil der Autor der Jury aufgefallen ist.

4. Als Selfpublisher*in kann ich keine Leserunden bei Lovelybooks abhalten

Falsch. Wer keine Verlags-Veröffentlichung nachweisen kann, erhält die Autorennadel nicht. Das ist aber nur ein Icon am Profilbild. Vielleicht ist es schlecht für’s Ego, aber Leserunden kann bei Lovelybooks jedes Mitglied starten.

5. Als Selfpublisher*in bin ich völlig unabhängig

Falsch. Ich kann zwar frei entscheiden, wie ich mein Buch fertig stelle. Aber ich bin doch auf viele Menschen und Firmen angewiesen, die unterschiedlich zuverlässig arbeiten, mit denen ich Verträge schließen muss und die ihre Konditionen zu meinen Ungunsten ändern können.

6. Beim Start eines Buches kommt es darauf an, am ersten Tag möglichst viel zu verkaufen

Falsch. Tatsächlich gehen alle Verkäufe für das Bestseller-Ranking verloren, die passieren, so lange das Buch noch kein Ranking hat. Und auch dann möchte der Amazon-Algorithmus eine Dynamik sehen. Über Zwischenstationen gelangt ein Buch definitiv besser in die Top 100 als von 0 aus.

7. Nur eine Titelschutzanzeige schützt meinen Titel.

Falsch. Eine Veröffentlichung des Buches schützt seinen Titel perfekt. Diese Veröffentlichung muss, der Begriff sagt es, “öffentlich” sein, also nicht in einem privaten Forum. Es muss sich aber nicht um eine kommerzielle Veröffentlichung handeln. Eine Titelschutzanzeige brauchen Sie, wenn Sie den Titel vor der Veröffentlichung sichern wollen.

Fallen Ihnen weitere Irrtümer ein? Dann gern ergänzen…