Antwort auf: Darf ich Screenshots von öffentlichen Videofilmen aus Youtube in meinem Buch abdrucken?

Ein Weit verbreitetes Mißverständnis: Nur, weil etwas “frei” und “kostenlos” im Internet aufrufbar ist, ist es noch lange “rechtlos”. Die Urheberrechte liegen noch immer beim Autor (Foto, Video, Text!), was er übrigens nicht extra per “(C)” angeben muß. Dazu kommen bei Personen noch Persönlichkeitsrechte und schlimmstenfalls noch Genehmigungen für die Örtlichkeit.

Mein Tipp: Alles selbst machen.

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