Antwort auf: Fehlerhafte Korrektur

Ein Lektorat basiert in der Regel auf einem Werkvertrag. Wenn das übergebene Werk Mängel besitzt, kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen (das ist kein “Angebot”, sondern sein Recht). Falls das nicht hilft (aber auch erst dann, also nach Ablauf best. Fristen etc.), ist eine Vergütungsminderung möglich. Die Frage ist allerdings, was genau einen Mangel darstellt. Das hängt u.a. auch von der anfänglichen Fehlerhäufigkeit im Manuskript ab. Hundertprozentige Fehlerfreiheit ist nicht erreichbar. Im Zweifel Rechtsanwalt konsultieren!

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