Antwort fürVerstößt es gegen die Buchpreisbindung, Zusatzmaterial auf der Homepage anzubieten?

Das verstößt nicht gegen die Preisbindung. Eine Zugabe ist etwas, das auch unabhängig vom Buch einen Wert hat. „Wer das Buch kauft, erhält eine Packung Kaugummi“ wäre nicht erlaubt. Allerdings trifft das auf eine Hörbuchfassung zu, falls die auch separat erhältlich ist.

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