Antwort auf: Wie hebt man die Buchpreisbindung nach 18 Monaten auf?

Das ist eine sehr gute Frage – allerdings habe ich da keine Antwort. Normalerweise bezieht sich die Aufhebung der Preisbindung auf das Verramschen, wenn der Verlag also nach gewisser Zeit feststellt, dass der Verkauf sich nicht mehr lohnt. Dann teilt er das via VLB mit, und die Buchhändler können eigene Preise festlegen. Das bezieht sich aber auf gedruckte Bücher. Ich kenne niemanden, der etwas ähnliches schon mal für eBooks probiert hätte. Wichtig ist aber: Preisbindung aufzuheben heißt, dass der Händler (!) selbst über den Preis deines Buches entscheiden kann. Willst du das wirklich?

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