Antwort auf: Wie kann ich beim Self-Publishing meine Urheberrechte untermauern?

Das Publizieren eines Textes, egal wie (ob Verlag oder Selfpublishing), kann nicht als Beleg für eine Urheberschaft dienen (es werden ja auch Plagiate publiziert!). Die Urheberschaft entsteht zudem bereits beim Verfassen eines Textes. Auch mit der ISBN hat das nichts zu tun, denn die wird von der Vergabestelle gar nicht für einen bestimmten Text vergeben. Ebensowenig beweist die dauernde Verfügbarkeit eines Textes eine Urheberschaft.

Der einzige einigermaßen überzeugende Nachweis, dass ein Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt schon im Besitz einer Person war, ist die Hinterlegung beim Notar / Anwalt. Wer die Urheberschaft bestreitet, müsste dann nachweisen, das Werk schon vorher besessen zu haben.

Es ist mir aber wirklich kein einziger Fall bekannt, wo es in den letzten Jahren im Literaturbereich grundsätzlichen Streit um die Urheberschaft gab. Was natürlich vorkommt, sind Plagiatsvorwürfe, aber davor kann man sich nicht durch Hinterlegen beim Notar schützen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht unter . Lesezeichen für Permalink hinzufügen.