- Nein. In einem Sachbuch kann es erlaubt sein, wenn man sich mit dem Zitat auseinandersetzt, also es beweist, widerlegt, analysiert…
- Für den Fall der Auseinandersetzung natürlich komplette Quellenangabe.
- Nein, auch aus Gesprächen darf man nur zitieren, wenn die Genehmigung vorliegt, sollte ja klar sein. Bei öffentlichen Äußerungen (TV etc.) kann man davon ausgehen, dass die Genehmigung vorliegt, denn sonst hätte derjenige sich ja nicht geäußert.
- Entfällt
- Bei wissenschaftlichen Arbeiten sind die Regeln anders, weil es sich um wissenschaftliche Arbeiten handelt. Dafür gilt eben das wissenschaftliche Zitierrecht.