Deutschland ist eines von wenigen Ländern weltweit, das über den Endkundenpreis von Büchern ein eigenes Gesetz verabschiedet hat, das “Gesetz über die Preisbindung für Bücher”, (kurz: Buchpreisbindungsgesetz, BuchPrG). Das Ziel des Gesetzes besteht ausdrücklich darin, das Kulturgut Buch zu schützen, indem über Beschränkungen der freien Preisgestaltung ein möglichst breites Angebot gesichert wird.
Schlagwort: Abmahnung
Eine Domain ist schnell erstellt. Viel länger dauert der Prozess, die Seite mit Leben und interessanten Inhalten zu füllen. Schließlich sind dazu harte Arbeit, Leidenschaft und Herzblut nötig. Umso ärgerlicher, wenn die Domain dann gewechselt werden muss, weil ein Anderer Anspruch darauf erhebt und dadurch Leser verloren gehen. Doch nicht nur die Wahl der Domain sollte gut überlegt sein – auch sonst bringt das Marketing für Selfpublisher einige (Veröffentlichungs-)Risiken mit sich.
Am Beispiel eines aktuellen Falls zeigt exali.de-Gründer Ralph Günther, wie schnell eine Domain futsch ist – und welche Bedeutung das Domainrecht für Selfpublisher hat. Disclaimer: Dieser Beitrag entstand im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit Exali.
Wer heutzutage ein Buch veröffentlichen möchte, muss dafür nicht mehr bei sämtlichen Verlagen hausieren gehen und dann auch noch die ausschließlichen Nutzungsrechte abgeben. In Zeiten von Web 2.0, Highspeed-Druckern und eReadern kann jeder selbst zum Verleger werden, sein Werk ganz einfach im Internet veröffentlichen und so einer breiten Leserschaft zugänglich machen. Zur Unsicherheit, ob mit dem Geschriebenen tatsächlich Geld verdient werden kann, kommt aber noch ein weiteres Risiko hinzu: die Haftung.
Mit welchen Haftungsrisiken sich Self-Publisher konfrontiert sehen und welche Versicherung zum Schutz davor in Frage kommt, erklärt Versicherungsexperte Ralph Günther von exali.de. Dabei vergleicht er die Rechtsschutzversicherung (kurz RSV) und die Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) direkt miteinander. Dieser Beitrag entstand im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit Exali.
Es kann ganz unterschiedliche Motive geben, den eigenen Namen nicht auf dem Cover eines Buches lesen zu wollen – vielleicht ist die erzählte Geschichte zu privat, der von den Eltern gewählte Name klingt auf einem Thriller nicht cool genug, das Genre (Erotik?) heikel oder neugierige Leser sollen nicht mal eben an der Haustür klingeln können. Die Lösung dafür scheint auf den ersten Blick klar: ein Pseudonym muss her.
Tatsächlich ist die Nutzung eines Pseudonyms auf den ersten Blick kein Problem. Amazon ermöglicht das ebenso wie alle eBook-Distributoren. Bei Amazons Authorcentral lässt sich sogar problemlos für das Pseudonym ein separates Profil anlegen. Der Teufel steckt jedoch wie immer im Detail.
Handelt es sich um ein weiches Pseudonym, darf der Leser also mit mehr oder weniger Recherche erfahren, welcher Mensch tatsächlich dahinter steckt, ist alles halb so schlimm. Schwieriger wird es, wenn der eigene Name auf keinen Fall auftauchen darf. Das sieht der Gesetzgeber nämlich nicht gern: Er fordert sowohl für gewerblich genutzte Webseiten (dazu zählen Websites für ein eigenes Buch selbstverständlich, aber auch eine Facebook-Seite) als auch für Bücher und eBooks ein Impressum. Und dieses braucht regelmäßig, wie es heißt, eine ladungsfähige Anschrift.