Autoren-Tipp zum Domainrecht: Den Domainnamen richtig wählen

Eine Domain ist schnell erstellt. Viel länger dauert der Prozess, die Seite mit Leben und interessanten Inhalten zu füllen. Schließlich sind dazu harte Arbeit, Leidenschaft und Herzblut nötig. Umso ärgerlicher, wenn die Domain dann gewechselt werden muss, weil ein Anderer Anspruch darauf erhebt und dadurch Leser verloren gehen. Doch nicht nur die Wahl der Domain sollte gut überlegt sein – auch sonst bringt das Marketing für Selfpublisher einige (Veröffentlichungs-)Risiken mit sich.

Am Beispiel eines aktuellen Falls zeigt exali.de-Gründer Ralph Günther, wie schnell eine Domain futsch ist – und welche Bedeutung das Domainrecht für Selfpublisher hat. Disclaimer: Dieser Beitrag entstand im Rahmen unserer Sponsoring-Vereinbarung mit Exali.

Bundesarbeitsgericht bekommt bag.de zugesprochen

Bundesarbeitsgericht ist ein langes und kompliziertes Wort. Und www.bundesarbeitsgericht.de in die Adresszeile des Browsers einzugeben, macht auch wenig Spaß. Dann doch lieber „bag.de“ – kurz und bündig. Das dachte sich wohl auch vor kurzem auch die zuständige Behörde und wollte die Domain registrieren lassen. Das Problem: Sie war natürlich bereits vergeben. Und zwar an einen Domainhändler, der daran gerne kräftig verdient hätte.

Da das BAG nicht einsah, für die Domain zu bezahlen und der Händler sie nicht einfach so hergeben wollte, kam der Fall vor Gericht. Das Landgericht Köln durfte nun ein Urteil http://www.cmshs-bloggt.de/wp-content/uploads/2014/09/Urteil-Domain-bag.pdf fällen. Dieses fiel sehr deutlich aus: Der Domain-Händler habe keinerlei schutzwürdiges Interesse an der Domain, während sich das BAG auf seine Namensrechte berufen könne. Das Bundesarbeitsgericht sei nämlich durchaus unter dieser Zeichenfolge bekannt.

Zudem sei die Abkürzung BAG unterscheidungskräftig und könne nicht mit dem englischen Wort „bag“ (=Tasche) verwechselt werden, wie der Domain-Händler argumentiert hatte. Anders wäre die Entscheidung vielleicht ausgefallen, wenn er unter der URL bag.de ein Taschengeschäft betrieben hätte. So aber hieß es: 1:0 für die Bundesrepublik Deutschland!

IKEA und die Hacks-Community

Ärger droht aber nicht nur , wenn eine Domain benutzt wird, an der der Betreiber keine Rechte besitzt, auch die Ähnlichkeit mit einer bestehenden Domain kann ausreichen. Diese Erfahrung musste die Betreiberin der Seite ikeahackers.net http://www.exali.de/Info-Base/ikeahackers-domain-markenrecht Mitte 2014 machen. Seit acht Jahren hatte sie den Blog erfolgreich mit Leben gefüllt und eine große Fangemeinde aufgebaut – da fiel IKEA plötzlich ein, dass die Markenrechte des Konzerns durch die Domain verletzt würden.

Das Möbelhaus klagte auf Unterlassung und forderte eine Übergabe der Domain. Doch massenweise Proteste der ikeahackers-Community sowie die damit verbundene mediale Aufmerksamkeit führten zu einem Sinneswandel der IKEA-Geschäftsführung. Die Verantwortlichen möchten nun gemeinsam mit der Bloggerin eine Lösung finden. Ob diese Lösung dann letztendlich auch im Interesse der Fangemeinde ist, bleibt noch abzuwarten.

Veröffentlichungsrisiken: Markenrechtsverletzung & Co.

Nicht immer geht ein solcher Fall glimpflich aus: Legt es der Geschädigte darauf an, kann der Verursacher neben der Unterlassungserklärung und den Abmahnkosten auch mit teuren Schadenersatzforderungen konfrontiert sein.

Eine Domain registrieren zu lassen, um eine eigene Webseite zu betreiben und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen – all das ist fast schon zwingender Bestandteil des Marketings eines Unternehmens. Für Selfpublisher ist es gar das erste (und teilweise einzige) Mittel, das eigene Buch zu vermarkten. Dennoch will jede Handlung im Internet gut überlegt sein, denn das Veröffentlichungsrisiko ist nicht zu unterschätzen: Rechtsverletzungen sind schnell passiert und werden ebenso schnell richtig teuer. Besonders häufig treten Marken- und Urheberrechtsverletzungen auf, z.B. weil die gewählte Domain bestehende Schutzrechte eines anderen Unternehmens verletzt oder das schmucke Zitat auf der Startseite urheberrechtlich geschützt ist.

Trotz aller Vorsicht kann einem ein Fehler passieren. Insbesondere weil das Medienrecht sehr kompliziert ist. Wer auf Nummer sicher gehen will kann die beschriebenen Risiken mit einer spezifischen Vermögensschadenhaftpflicht, für Selfpublisher zum Beispiel Media-Haftpflicht genannt, absichern. Dazu gehören Fehler in den AGB, fehlerhafte Auszeichnungen auf der Website, Verletzungen des Copyrights, Fehler im Impressum, Wettbewerbsverstöße, etc.

Quellen:

http://www.domain-recht.de/domain-recht/namensrecht/bag-de-bundesarbeitsgericht-gewinnt-am-lg-koln-64015.html

http://www.cmshs-bloggt.de/wp-content/uploads/2014/09/Urteil-Domain-bag.pdf

Ralph Günther, geboren 1972, ist Fachautor, Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe. Er hat langjährige Erfahrung im Riskmanagement und der Versicherung von Autoren, Textern, Journalisten, Online-Publishern und Bloggern, wie auch gestandenen Werbe- und Medien-Agenturen.

Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er sehr aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes im (New) Media Business mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen über exali.de am Markt eingeführt.

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