Autoren-Tipp: das Pseudonym und das Impressum im Buch oder eBook [Update]
Es kann ganz unterschiedliche Motive geben, den eigenen Namen nicht auf dem Cover eines Buches lesen zu wollen – vielleicht ist die erzählte Geschichte zu privat, der von den Eltern gewählte Name klingt auf einem Thriller nicht cool genug, das Genre (Erotik?) heikel oder neugierige Leser sollen nicht mal eben an der Haustür klingeln können. Die Lösung dafür scheint auf den ersten Blick klar: ein Pseudonym muss her.
Tatsächlich ist die Nutzung eines Pseudonyms auf den ersten Blick kein Problem. Amazon ermöglicht das ebenso wie alle eBook-Distributoren. Bei Amazons Authorcentral lässt sich sogar problemlos für das Pseudonym ein separates Profil anlegen. Der Teufel steckt jedoch wie immer im Detail.
Handelt es sich um ein weiches Pseudonym, darf der Leser also mit mehr oder weniger Recherche erfahren, welcher Mensch tatsächlich dahinter steckt, ist alles halb so schlimm. Schwieriger wird es, wenn der eigene Name auf keinen Fall auftauchen darf. Das sieht der Gesetzgeber nämlich nicht gern: Er fordert sowohl für gewerblich genutzte Webseiten (dazu zählen Websites für ein eigenes Buch selbstverständlich, aber auch eine Facebook-Seite) als auch für Bücher und eBooks ein Impressum. Und dieses braucht regelmäßig, wie es heißt, eine ladungsfähige Anschrift.
Was ist das? Das ist eine Adresse, unter der, so Wikipedia, “eine Rechtspartei anzutreffen ist”. Regelmäßig – das heißt, so ganz klar ist das nicht, denn die Impressumspflicht etwa in Büchern regeln Landesgesetze, die republikweit nicht eindeutig sind. Wer es für sich selbst ganz genau wissen will, kommt deshalb um die Konsultation eines Anwalts nicht herum. Die Impressumspflicht für Websites ist im Telemediengesetz des Bundes festgehalten – ihr entgeht nur, wer keine Website für das Buch oder das Pseudonym betreibt. Als Anschrift genügen dabei weder Postfächer noch E-Mail-Adressen.
Was droht beim “Vergessen” des Impressums? Die größte Gefahr geht hier wohl von Anwälten aus, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Website-Betreiber können ein Lied davon singen. Den Markt der eBooks scheinen diese Anwälte zwar noch nicht entdeckt zu haben, aber das muss ja nicht so bleiben… Sich hinter dem großen Amazon zu verstecken, dürfte da auch wenig helfen, denn im Zweifel haftet Amazon sonst mit und wird die Adresse dann wohl herausgeben.
Vier Vorgehensweisen, die Impressumspflicht umzusetzen, bieten sich an:
1. Eigenen Verlag nutzen
Beim Gewerbeamt einen Verlag anzumelden, kostet keine 100 Euro. Im Impressum muss der Verlag je nach Bundesland mit Name (bei nicht ins Handelsregister eingetragenen Firmen Vor- und Nachname des Unternehmers) und Ort oder mit kompletter Anschrift genannt werden. Das Pseudonym kann sich dann hinter dem Verlag “verstecken”. Amtliche Stellen oder Anwälte bekommen die komplette Adresse über das Gewerbeamt heraus. Selbstverleger behalten dabei in der Regel ihren freiberuflichen Status (KSK-Mitglieder sollten das trotzdem vorab mit der KSK klären). Vielleicht kennen Sie auch einen freundlichen Kollegen, der seinen Verlagsnamen zur Verfügung stellt?
2. Postfach mieten
Anbieter wie Maildrop24 haben sich darauf spezialisiert, virtuelle Geschäftsadressen zu vermieten. Dabei handelt es sich nicht um Postfächer, sondern gewöhnliche Anschriften. Hier zahlt man je nach Leistung ab etwa 30 Euro im Monat. Die eingetroffene Post wird entweder nachgesandt oder eingescannt und per E-Mail zugeschickt.
3. Pseudonym-Service
Einige Firmen bieten einen eigenen Pseudonym-Service. Auch hier werden Name und Anschrift gestellt und die Post weitergeleitet.
4. Distributor nutzen
Einige eBook-Distributoren setzen automatisch ihr eigenes Impressum ans Ende Ihres eBooks. Das ist, nutzt man die dort gekauften ISBNs, etwa bei BoD der Fall. Die Firmen treten damit als Verlag auf, über den der Autor erreichbar ist.

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Impressumspflicht bei BĂŒchern und eBooks im Selbstverlag - Sina Jasur
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Danke fĂŒr den Artikel! Ich habe im obrigen Kommentar etwas gesehen und ich muss nochmal nachhaken: Wenn ich ein englisches Buch ausschlieĂlich auf dem US-amerikanischen Markt vertreibe, muss ich dann trotzdem ein Impressum angeben oder entfĂ€llt das? Muss ich das deutsche Impressum nur angeben wenn ich auch in Deutschland veröffentliche oder IMMER wenn ich in Deutschland wohne?
Danke!
Hallo,
Ist es sinnvoller ist einen eigenen Namen zu nehmen?
Ist es besser einen Pseudonym zu nehmen?
Warum nehmen manche einen Pseudonym?
Liegt es vielelicht daran das man nicht herausfinden soll ĂŒber welche Themen der Autor/in schreib um sich vor der Komkurrenz uzu schĂŒtzen?
Oder nutzen manche den Trick da man so einfacher schnell einen anderen Pseudonym austauschen kann falls dieser zu schnell verbrannt ist?
Freue mich auf schnelle Antwort.
Wie macht das denn die unterfrÀnkische Bestsellerautorin EMILY BOLD? Das ist doch kein unterfrÀnkischer Namer, oder?
Hallo! Ist es im Impressum des Buches dann ausreichend, als Autorenkontakt die Website der Ghostwriterin zu nennen (deren Anschrift dort zu finden ist)? Viele GrĂŒĂe, Tanja Hiller
Nein, da sollte eine Anschrift stehen.
GenĂŒgt es, wenn ich im Impressum die Adresse einer Anwaltskanzlei meines Vertrauens angebe?
Viele GrĂŒĂe von der Ostsee
Lutz Schlegel
Hallo, im Buch ja, auf der Website nicht.
Kann/muss/darf ich das Pseudonym bereits beim AusfĂŒllen der KDP-Daten nutzen? Amazon hat ja meine Klardaten ĂŒber meinen Amazon-Account (und natĂŒrlich aus den korrekten Angaben zur steuerlichen Veranlagung). Oder nutze ich das Pseudonym erst beim Anlegen eines neuen Titels im BĂŒcherregal?
Nein, das Pseudonym trĂ€gt man erst beim Buch als “Autor” ein.
Vielen Dank fĂŒr die Zusammenfassung. Allerdings bleibt noch eine Frage offen wie ich finde.
Wie sieht es aus, wenn man ein Ebook in englischer Sprache und fĂŒr den auslĂ€ndischen Markt ĂŒber Amazon vertreiben möchte? Ist es dann möglich, als deutscher (auch Wohnhaft in Deutschland) auf das Impressum zu verzichten? Immerhin wird das Buch in Deutschland somit nicht erhĂ€ltlich sein. Soweit ich weiĂ kann man die VertriebslĂ€nder auf Amazon auswĂ€hlen.
Ăber eine Antwort wĂŒrde ich mich sehr freuen.
Ja, dann kann man darauf verzichten. Man braucht auf MĂ€rkten ohne Preisbindung auch die Preisbindung nicht zu beachten.
Muss denn eine Leseprobe auch ein Impressum beinhalten? Wenn ja, darf es zumindest bei Kindle-Ebooks nicht am Ende stehen.
Danke!
Der Beitrag von Thomas Knip ist bisher der einzig rechtlich abgesicherte dazu. Ich warne ausdrĂŒcklich als Journalist vor Abmahnungen! Das geht schneller, als man denkt, vor allem wenn man sich auf so genannte "Ratgeber", "Bibeln" o.Ă€. verlĂ€sst. Investiert lieber ein paar Euro fĂŒr eine Eingangsberatung beim Anwalt.
Eigentlich könnte ja Logik weiterhelfen? Oder?
Betrachten wir kurz ein paar ausgewÀhlte Beispiele:
1. Muss ein SĂŒdafrikaner, der ein Ebook auf einem sĂŒdafrikanischen server/Vertriebsplattform einstellt das deutsche Telemediengesetz/Pressegesetz einhalten, wenn es fĂŒr grönlĂ€ndische, brasilianische und us-amerikanische sowie fĂŒr deutsche StaatsbĂŒrger runterladbar ist? Na? Am deutschen Wesen, soll die Welt genesen, schon klar … Unser SĂŒdafrikaner muss die sĂŒdafrikanischen Gesetze einhalten …
2. Muss ein Deutscher, der sein Ebook ausschlieĂlich(!) bei einem luxemburgischen Vertriebsdienst zum Download anbietet – welche StaatsbĂŒrger sein Buch kaufen und runterladen entzieht sich sowohl seiner Kenntnis als auch seiner EinfluĂnahme – das DEUTSCHE Telemedien/Presserecht einhalten? Nein, denn das Buch wird ja nicht in Deutschland veröffentlicht, sondern in Luxemburg. Die Gesetze dieses schönen Landes Luxemburg sind natĂŒrlich einzuhalten.
Schlussfolgerung, rein logisch versteht sich: wenn ich ein Buch digital oder print in GroĂburgwedel oder Gera oder sonstwo in Deutschland veröffentliche, muss ich das deutsche Recht einhalten, veröffentliche ich in New York, das US-amerikanische, veröffentliche ich in Luxemburg eben das Lux-Recht. So seh ich das mal. ;-))
Beste GrĂŒĂe
LadungsfĂ€hige Adresse: Das heiĂt doch klar, dass ich keine Adresse in Deutschland benötige, sondern eine Adresse haben muss. Ansonsten wĂ€re es nicht-deutschen, nicht-EU und anderen Adressaten verunmöglicht hier zu veröffentlichen (bei manchen Publikationen wĂŒrden da allerdings niemand etwas dagegen haben, nicht mal der Verfassungsschutz). Dann könnte ich alles ĂŒber meinen Bekannten im brasilianischen Amazonas-Gebiet abwickeln. Richtig. Normale Briefe kommen dort an (und das binnen 14 Tage) jedoch je kostspieliger ein Brief gemacht wird, desto eher wird er geplĂŒndert …
Im Zusammenhang mit dem Stichwort “ladungsfĂ€hige Adresse”:
Es wurde nach Bekanntwerden des Sachverhaltes, dass einerseits die NSA das deutsche Grundgesetz respektiert (Pofalla) aber andererseits illegalerweise Angela Merkel telefonisch seitens der NSA abgehört wurde, diskutiert Edward Snowden nach Deutschland vor Gericht zu laden, um ihn im Zusammenhang mit dem Abhören Angela Merkels (weil illegal, trotz Profalla) seine Zeugenaussage aufzunehmen. Ein Mitarbeiter der Bundesstaatsanwaltschaft sagte dabei den bedeutungsschwangeren Satz, dass man Edward Snowden schon gerne eine Ladung zur Zeugenaussage zuschicken wĂŒrde, aber es fehle die ladungsfĂ€hige Adresse. Es ging dabei NICHT um die Kenntnis der Adresse des Adressates (Edward Snowdens), sondern gemÀà der Aussage des Mitarbeiters darum, dass eine Adresse in Russland nicht ladungsfĂ€hig sei. Da wurde ich hellhörig. HieĂe dass denn dann nicht, dass eine Veröffentlichung von BĂŒchern seitens KDP-Autoren ohne ladungsfĂ€hige Adresse (weil auĂerhalb des rechtlichen Einflussbereiches der Bundesrepublik Deutschland) nicht rechtens wĂ€re? HieĂe das, falls jemand aus Uganda seine BĂŒcher ĂŒber KDP (mit Bankverbindung ĂŒber PayPal) veröffentlicht, dieses bar jeder rechtlichen deutschen Grundlage veranstalten wĂŒrde? Und das ĂŒber eine Firma, deren Sitz auĂerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland (aber innerhalb der EU) liegt? GĂ€be ich also eine Adresse in Mosambique im Impressum meines Buches an und wĂŒrde meine Abrechnung verwinkeln (also ohne Doppelsteuerabkommenbelange o.Ă€.), wĂ€re dann meine Veröffentlichung illegal? Oder im Grauzonenbereich? Interessante Fragen, deren rechtliche Beurteilung spĂ€testens bei verfassungsfeindlichen Schriften bislang keine höhere Instanz vorgenommen hat. Graubereich. FĂŒr mich unerheblich. Ich veröffentliche innerhalb der EU als EU-BĂŒrger der BRD …
Danke fĂŒr den Hinweis!
Leider ist die Sache vom rechtlichen Standpunkt aus nicht so einfach.
Ein Pseudonym darf fĂŒr ein Impressum nĂ€mlich nicht verwand werden und ein Mail-Drop-Service um nicht seine Privatanschrift bekannt geben zu mĂŒssen wird ohne einen mit gemieteten BĂŒroraum scheint auch eher nicht als ladungsfĂ€hige Anschrift gewertet zu werden.
Ein Pseudonym- oder Mail-Drop-Service kann natĂŒrlich vor einem Abmahnanwalt schĂŒtzen, der nach fehlerhaften Inpressen sucht, aber rechtlich sollte man sich damit nicht auf der sicheren Seite wĂ€hnen.
Habe mich eine Zeitlang ausfĂŒhrlich mit dem Thema beschĂ€ftig und mit diversen GeschĂ€ftsadressen Anbietern telefoniert. Die TĂŒcke liegt hier leider im Detail.
mit freundlichen GrĂŒĂen
Daniel von Euw
Man muss aber noch mal ganz klar zwischen Impressumspflicht in der Publikation und Impressumspflicht auf der Website unterscheiden. Beide fordern eventuell unterschiedliche Angaben.
Die erste wird geregelt durch das Pressegesetz des Bundeslands, in dem man seinen Wohnsitz hat, die zweite durch das Telemediengesetz, und das gilt bundesweit.Was in einem eBook funktioniert, muss auf einer Website nicht zwingend gĂŒltig sein.
FĂŒr Websites empfiehlt es sich, § 5 TMG genau zu studieren: http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
Eine fĂŒnfte Möglichkeit ist ĂŒbrigens – gerade fĂŒr Profis – einen Agenten zu nutzen. In diesem Fall reicht die Nennung der Anschrift des Agenten.
Danke fĂŒr die gute Zusammenfassung. Ich werde stĂ€ndig gefragt, wie das mit Pseudonym und Impressum ist. In Zukunft kann ich auf diesen Artikel verweisen! Und die Vorgehensweisen 2. und 3. kannte ich noch gar nicht …
Danke wieder fĂŒr deinen interessanten Artikel! Ich habe auch schon seit geraumer Zeit damit gespielt, ein Pseudonym zu benutzen, allerdings nicht, um irgendeiner Schande zu entgehen đ sondern um die Jugendliteratur von der Erwachsenenliteratur abzugrenzen. Gut zu wissen, was noch dahinterstecken kann.