Unterschreiben oder nicht?
Unterschreiben oder nicht?

Wie sehr sich die Position erfolgreicher Autoren durch das Self Publishing geändert hat, zeigt die Tatsache, dass inzwischen bei jedem erfolgreichen Indie-Autor die Verlage anklopfen und höflich um einen Vertrag bitten. Doch es gibt dabei erstens nicht nur seriöse Anbieter – und zweitens setzen auch die namhaften Verlage in ihren Vertragsvorschlägen gern Klauseln ein, die für den Autor nicht unbedingt vorteilhaft sind.

Ein unerfahrener Self Publisher, vielleicht ein bisschen geschmeichelt durch den berühmten Namen auf dem Briefpapier, vergisst dann schnell, dass das seitens des Verlags natürlich nur ein Angebot ist. Es ist wie auf dem Basar: Der Verlag rechnet damit, dass der Autor nun Gegenvorschläge macht – und am Ende einigt man sich auf ein Paket, das allen Wünschen gerecht wird.

Was sollten Sie bei den Vertragsverhandlungen beachten, worauf sollten Sie auf keinen Fall eingehen?

Ein faires Honorar

Im Vertrag sind normalerweise eine Tantieme, also ein prozentualer Anteil am Erlös, und eine feste Summe vorgesehen, ein Garantiehonorar. Die Tantieme wird in Prozent angegeben. Hier lauert aber die erste Falle: Achten Sie darauf, ob das Honorar vom Netto-Verkaufspreis des Buches (Preis minus 7 % Mehrwertsteuer) oder vom Netto-Verlagsabgabepreis (Preis minus Mehrwertsteuer minus Buchhandelsrabatt von 40-50%) berechnet wird. 10 Prozent vom Netto-Verlagsabgabepreis sind weniger als 8 Prozent vom Nettopreis. Üblich sind beim Taschenbuch 5-8 % vom Nettopreis, beim Hardcover 8-12%.