In den letzten Tagen sorgte eine kurze Notiz im Börsenblatt für erhebliche Unruhe unter Autoren. Für eBooks, hieß es da, stünde demnächst eine obligatorische Alterseinstufung an, und zwar mit erheblichen Konsequenzen. Schaut man sich die Problematik genauer an, wird klar, dass derzeit noch gar nichts klar ist. Es lassen sich aber ein paar Abgrenzungen treffen, Mitspieler benennen und Irrtümer ausräumen.

Worum geht es?

Es geht um die Einstufung von elektronischen Büchern. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ist der Ansicht, dass eBooks Telemedien im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags von 2003 sind. Diese Auffassung wird offenbar vom Justiziar des Börsenvereins geteilt.