Autoren sind Freiberufler. Als solche sind sie Unternehmer, die unter Umständen den Kleinunternehmer-Status beanspruchen können. Das heißt, dass sie weder Umsatzsteuer berechnen noch vom Finanzamt zurückfordern können.
Schlagwort: Kleinunternehmer
Wenn Sie Ihre Brötchen mit Schreiben verdienen, sind Sie normalerweise Freiberufler. Das heißt, Sie brauchen kein Gewerbe anzumelden, müssen Ihre Tätigkeit aber beim Finanzamt anmelden. Wenn es um die Umsatzsteuer (beim Verkauf an Endverbraucher auch Mehrwertsteuer genannt) geht, sind Sie aber trotzdem Unternehmer.